Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Robin Neff Development UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Robin Neff Development“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1 Grundlage für alle Dienstleistungen von Robin Neff Development sowie Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an Robin Neff Development ausgehändigte Briefing.
2.2 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Robin Neff Development, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden gegen Robin Neff Development entsteht daraus nicht.

3 Urheber- und Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars für die vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen Arbeiten von Robin Neff Development. Diese Übertragung gilt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Über dieses Gebiet hinausgehende Nutzungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.2 Arbeiten von Robin Neff Development dürfen vom Kunden oder beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Bei Zuwiderhandlung steht Robin Neff Development ein zusätzliches Honorar zu.
3.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen bedürfen der Einwilligung von Robin Neff Development.

4 Vergütung
4.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug stehen Robin Neff Development Verzugszinsen zu.
4.2 Der Besteller haftet für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht.
4.3 Unsere Angebote werden in Euro abgegeben und sind verbindlich mit unserer Auftragsannahme. Künstlersozialabgabe, Zölle oder ähnliche Abgaben werden weiterberechnet.
4.4 Bei längeren Projekten kann Robin Neff Development Abschlagszahlungen für Teilleistungen in Rechnung stellen.
4.5 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden entstehende Kosten und robin-neff.de von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.6 Skizzen, Entwürfe, Probeaufnahmen, Probesätze und Muster etc. werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4.7 Bei Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes werden Stornogebühren berechnet.

5 Zusatzleistungen
5.1 Mehraufwand bedarf der Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6 Geheimhaltungspflicht
6.1 Robin Neff Development verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller vom Kunden erhaltenen Informationen.

7 Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen zur Verfügung.
7.2 Der Kunde wird Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur im Einvernehmen mit Robin Neff Development erteilen.

8 Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Kunde trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Robin Neff Development erarbeiteten Maßnahmen. Robin Neff Development weist auf rechtliche Risiken hin, wenn ihr diese bekannt werden.
8.2 Robin Neff Development haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen und Entwürfe.
8.3 Robin Neff Development haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.4 Beanstandungen sind innerhalb von 48 Stunden zulässig. Robin Neff Development übernimmt keine Haftung für vom Kunden übersehene Fehler.
8.5 Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
8.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Robin Neff Development.

9 Lieferungen
9.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
9.2 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Ereignisse höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der Lieferzeit.
9.3 Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer Nachfrist zur Ausübung seiner Rechte berechtigt.

10 Verwertungsgesellschaften
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen.

11 Leistungen Dritter
11.1 Von Robin Neff Development eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeiter nicht direkt zu beauftragen.

12 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
12.1 Alle Arbeitsunterlagen und Daten bleiben bei Robin Neff Development.

13 Media-Planung und Media-Durchführung
13.1 Robin Neff Development schuldet keinen bestimmten werblichen Erfolg durch Media-Planung.
13.2 Robin Neff Development gibt 50% der erhaltenen Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte an den Kunden weiter.
13.3 Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Robin Neff Development berechtigt, einen Anteil der Fremdkosten vorab zu berechnen.

14 Versicherungen
14.1 Der Kunde ist für die Versicherung übergebener Materialien verantwortlich.

15 Das Auflagernehmen und Aufbewahren
15.1 Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Materialien erfolgt nur nach Vereinbarung und ist zu vergüten.

16 Vertragsdauer, Kündigungsfristen
16.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

17 Streitigkeiten
17.1 Bei Streitigkeiten ist vor gerichtlicher Klärung ein Vergleich anzustreben.

18 Schlussbestimmungen
18.1 Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nicht abtreten.
18.2 Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Stuttgart.
18.4 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.